Funote 2

Erhalten fr die Dauer der ihnen bertragenen Ttigkeit als Schichtfhrer eine monatliche Funktionszulage in Hhe von 8 v. H. der Anfangsgrundvergtung ( 27 Abschnitt A Abs. 1) der Vergtungsgruppe VIII), wenn neben ihnen mindestens ein weiterer Funkfernschreiber, Fernschreiber oder Fernsprecher in dieser Schicht ttig ist und sie fr den ordnungsgemen Ablauf ihrer Schicht verantwortlich sind. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41), des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung und wird nur neben der Vergtung nach Vergtungsgruppe VII gezahlt. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 gilt entsprechend.

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