Protokollnotiz Nr. 6 (Schreibkrfte)

Vollbeschftigte Angestellte, die mit mindestens einem Drittel der regelmigen Arbeitszeit im Sinne des 15 Abs. 1 Magnetbandschreibmaschinen oder andere Textverarbeitungsautomaten bedienen und hierbei vollwertige Leistungen erbringen, erhalten fr die Dauer dieser Ttigkeit eine monatliche Funktionszulage in Hhe von 8 v.H. der Anfangsgrundvergtung der Vergtungsgruppe VIII. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41), und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung und wird nur neben der Vergtung nach Vergtungsgruppe VIII gezahlt. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

Anmerkung

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