Protokollnotiz Nr. 5

Grtnermeister und Meister im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind Arbeitnehmer. die eine angestelltenrentenversicherungspflichtige Ttigkeit in folgenden Fachgebieten ausben:

 

Blumen- und Zierpflanzenanbau, Obstbau, grtnerischer Gemsebau, Baumschulen, grtnerischer Samenbau, Landschaftsgrtnerei, Friedhofsgrtnerei.

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