BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt S:
Rettungsassistenten - Rettungssanitter
Vergtungsgruppe VII

 

 

1. Rettungsassistenten mit entsprechender Ttigkeit.

 

2. Rettungssanitter mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII.

Datenschutz