BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt A:
Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretre)

Vorbemerkungen

 

 

1  Vollbeschftigte Angestellte, die mit mindestens einem Drittel der regelmigen Arbeitszeit im Sinne des 15 Abs. 1 Schreibmaschinen mit nichtlateinischen Schriftzeichen bedienen und hierbei vollwertige Leistungen erbringen, erhalten fr die Dauer dieser Ttigkeit eine monatliche Funktionszulage in Hhe von 8 v. H. der Anfangsgrundvergtung ihrer Vergtungsgruppe. Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung und wird nur neben der Vergtung gezahlt. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 gilt entsprechend.

2  Unter diesen Unterabschnitt fallen auch die Angestellten, die nicht mindestens zur Hlfte in einer fremden Sprache oder in mehreren fremden Sprachen nach Diktat schreiben oder einfache bersetzungen anfertigen, wenn sie den Nachweis erbringen, da sie gelufig in einer fremden Sprache oder in mehreren fremden Sprachen nach Diktat schreiben knnen und wenn sie handschriftliche Vorlagen in einer fremden Sprache oder in mehreren fremden Sprachen abschreiben.

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