Protokollnotiz Nr. 6

Verkehrsmeister sind Angestellte, die den Betriebsablauf im Streckennetz berwachen (z. B. Einhaltung des Fahrplanes, Beobachtung des Verkehrsaufkommens und der Fahrzeugbesetzung, Beaufsichtigung der Schaffnerttigkeit, Entgegennahme von Beschwerden und Meldungen), die bei Verkehrs- und Betriebsstrungen sowie Unfllen eingreifen und den Betriebsablauf regeln, die das Fahrpersonal auf Einhaltung der Dienstvorschriften berwachen, belehren und beurteilen, die die Betriebsmittel und Betriebsanlagen auf Betriebssicherheit berwachen.

 

Es ist unschdlich, wenn dem Angestellten einzelne in Satz 1 genannte Aufgaben nicht bertragen sind.

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