Protokollnotiz Nr. 07a

Fr den erstmaligen Bewhrungsaufstieg nach einem Ttigkeitsmerkmal fr Verkehrsmeister und fr Fahrmeister knnen Zeiten der Bewhrung, die bei demselben Arbeitgeber in einem unmittelbar vorangegangenen Arbeiterverhltnis im Fahrdienst als Fahrer oder Weichensteller zurckgelegt worden sind, zur Hlfte auf die geforderte Bewhrungszeit angerechnet werden.

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