1. Angestellte als Fahrtausweis-, Wertmarken- oder Zeitkartenverkufer.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [14] )
2. Fahrtausweisbestandsprfer.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [11] )
3. Angestellte in Zeitkartenstellen oder in Verkaufsstellen, die zu mindestens einem Viertel ihrer gesamten Ttigkeit unter Prfung der Berechtigung Zeitkarten ausstellen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [14] )