BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt C:
Leitender Maschinist oder Alleinmaschinist
Vergtungsgruppe VIb


8. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten
mit Patent CMa W auf Schiffen oder schwimmenden Gerten mit Ausnahme der Sauger (Spler), soweit nicht anderweitig eingruppiert.

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