BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Schiffsfhrer
Vergtungsgruppe Vb

 


2. Schiffsfhrer
mit Patent AM und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.

 

- Funote 1 -

3. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AN auf den Fischereiaufsichtsschiffen "Eider"", Greif" und " Kieper" (Schleswig-Holstein),
b) mit Patent AK auf dem Forschungsschiff "Littorina" (Schleswig-Holstein)

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5.

 

4. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AK und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben,

 

b) mit Patent AK auf Seezeichenmotorschiffen, Schub- und Schleppschiffen, Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen, Bereisungsschiffen oder anderen Schiffen ber 515 kW (700 PS),

 

c) mit Patent AK oder nautischem Befhigungszeugnis auf den Bereisungsschiffen "Argus" und "Hessenland" (Hessen) sowie auf den gewsserkundlichen Meschiffen "Oland" und "Tertius" (Schleswig-Holstein)

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6.

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