BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Schiffsfhrer
Vergtungsgruppe VIb

 


7. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AK, soweit nicht anderweitig eingruppiert,

 

b) mit Patent AN oder nautischem Befhigungszeugnis auf Schub- und Schleppschiffen ber 183 kW (249 PS),

 

c) mit Patent AN oder nautischem Befhigungszeugnis auf Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen oder Bereisungsschiffen,

 

d) mit nautischem Befhigungszeugnis auf Streifenbooten der Wasserschutzpolizei.

 

8. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AN oder nautischem Befhigungszeugnis, soweit nicht anderweitig eingruppiert,

 

b) mit Patent AN und Patent CNaut auf dem Forschungsschiff "Sagitta"
(Schleswig-Holstein).

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