BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Gertefhrer
Vergtungsgruppe VIb

 


9. Gertefhrer

 

a) mit nautischem Befhigungszeugnis oder Maschinistenprfung auf Schwimmgreifern oder Lffelschwimmbaggern mit eigenem Fahrantrieb oder auf Eimerkettenbaggern,

 

b) mit Patent AN auf Saugbaggern ber 183 kW (249 PS),

 

c) mit Patent CMa W auf Splern, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

10. Gertefhrer

 

mit Patent AN, nautischem Befhigungszeugnis oder Maschinistenprfung, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

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