BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Wachmaschinisten
Vergtungsgruppe VIb
18. Wachmaschinisten
a) mit Patent CMa W auf Schiffen oder schwimmenden Gerten,
b) mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder Splern ber 515 kW (700 PS),
c) mit Maschinistenprfung auf Seezeichenmotorschiffen ber 295 kW (400 PS), wenn sie gleichzeitig die Leuchteinrichtungen ausliegender schwimmender Seezeichen zu warten und lostandzuhalten haben,
d) mit Maschinistenprfung auf Hebebcken ber 150 t zulssiger Hublast.
19. Wachmaschinisten
mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder schwimmenden Gerten
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 3.