Protokollnotiz Nr. 11

Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist die Zahl der tatschlich belegten, nicht jedoch die Zahl der vorhandenen Pltze zugrunde zu legen. Vorbergehend oder fr kurze Zeit, z. B. wegen Erkrankung des Kindes oder Jugendlichen, nicht belegte Pltze sind mitzurechnen.

 

Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist ein lngerer Zeitraum zugrunde zu legen. Zeiten, in denen die Einrichtung, z. B. wegen der Ferien, nicht oder nur gering belegt ist, sind auer Betracht zu lassen. Bei der Feststellung der Durchschnittsbelegung ist von der tglichen Hchstbelegung auszugehen.

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