Protokollnotiz Nr. 4

 

Bei der Zahl der unterstellten rzte, Apotheker, Tierrzte und Zahnrzte zhlen nur diejenigen unterstellten rzte, Apotheker, Tierrzte und Zahnrzte mit, die in einem Angestellten-, Beamten- oder Soldatenverhltnis zu demselben Arbeitgeber (Dienstherrn) stehen oder im Krankenhaus von einem sonstigen ffentlichen Arbeitgeber (Dienstherrn)

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