Funote zu Vergtungsgruppe VII

Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung zum Schichtfhrer bestellt sind, erhalten fr die Dauer dieser Ttigkeit eine monatliche Funktionszulage in Hhe von 8 v. H. der Anfangsgrundvergtung ( 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergtungsgruppe VII. Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41), des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung und wird nur neben der Vergtung nach Vergtungsgruppe VII gezahlter. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

Die Bestellung zum Schichtfhrer setzt voraus, da neben dem Angestellten mindestens ein weiterer Angestellter im Fernmeldebetriebsdienst in dieser Schicht ttig ist und der Schichtfhrer fr den ordnungsgemen Ablauf seiner Schicht verantwortlich ist.

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