BAT Anlage 1a (VKA)
I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
Fernmeldetechnischer Dienst
Vergtungsgruppe IX

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik bedienen und einfache Instandhaltungsarbeiten ausfhren.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

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