BAT Anlage 1a (VKA)
I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
Fernmeldetechnischer Dienst
Vergtungsgruppe VII

 


1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst mit Lehrabschluprfung in einem einschlgigen Lehrberuf, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik unterhalten (prfen, instand halten und instandsetzen).

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

 

2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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