Protokollerklrungen zu Abschnitt III

1. Ein Angestellter dolmetscht konsekutiv, wenn er Ausfhrungen in einer Sprache unmittelbar anschlieend richtig und sprachlich einwandfrei in eine andere Sprache mndlich bertrgt. Er mu zusammenhngende Ausfhrungen von etwa 10 Minuten Dauer bertragen knnen.

 

2. Ein Angestellter dolmetscht simultan, wenn er ber eine technische Anlage Ausfhrungen eines Redners hrt und sie gleichzeitig inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei in eine andere Sprache mndlich bertrgt.

 

3. Die vielseitige Verwendung erfordert die Fhigkeit, auf mehreren Fachgebieten des Ressorts zu dolmetschen.

 

4. Die allseitige Verwendung erfordert die Fhigkeit, auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts und ggf. auch auf einzelnen ressortfremden Fachgebieten - ohne Rcksicht auf die Zahl der Teilnehmer in Konferenzen oder bei Besprechungen zwischen fhrenden Persnlichkeiten - zu dolmetschen.

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