Protokollnotiz zu Fallgruppe b)

Der Anspruch auf Eingruppierung nach der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe b) erlischt, wenn nicht sptestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Einstellung die endgltige Beschftigung als fremdsprachliche Hilfskraft erfolgt und whrend dieser Frist nicht durch alljhrlich von der beschftigten Behrde anzuordnende berprfungen die erforderlichen fremdsprachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Datenschutz