Funote II

Diese Angestellten erhalten nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 5 v.H. der Grundvergtung der Stufe 4 der Vergtungsgruppe IV b. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung.

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