Protokollerklrung Nr. 1

Der Angestellte - ausgenommen der Angestellte bzw. Meister im handwerklichen Erziehungsdienst - erhlt fr die Dauer der Ttigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) eine Zulage in Hhe von 61,36 Euro monatlich, wenn in dem Heim berwiegend Behinderte im Sinne des 39 BSHG oder Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung oder Pflege stndig untergebracht sind; sind nicht berwiegend solche Personen stndig untergebracht, betrgt die Zulage 30,68 Euro monatlich.

 

Fr den Angestellten bzw. Meister im handwerklichen Erziehungsdienst in einem Heim im Sinne des Unterabsatzes 1 erster Halbsatz betrgt die Zulage 40,90 Euro monatlich.

 

Die Zulage wird nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen. Sie ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) zu bercksichtigen.

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