Protokollerklrung Nr. 8

Unter Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung sind Angestellte zu verstehen, die einen nach Magabe der Rahmenvereinbarung ber die Ausbildung und Prfung an Fachschulen fr Heilpdagogik (Beschlu der Kultusministerkonferenz vom 12. September 1986) gestalteten Ausbildungsgang mit der vorgeschriebenen Prfung erfolgreich abgeschlossen und die Berechtigung zur Fhrung der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannter Heilpdagoge/staatlich anerkannte Heilpdagogin" erworben haben.

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