BAT Anlage 1a (VKA)
J. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
Desinfektoren

 

Vb: 7 - Vc: 6, 7 - VIb: 9, 10, 11 - VII: 14, 15, 16, 17 - VIII: 14, 15, 16, 17 - IX: 6

 


Vergtungsgruppe Vb

 

7. Desinfektoren mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe Vc

 

6. Desinfektoren mit Prfung als Leiter des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten, denen mindestens 18 Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [17] )

 

7. Desinfektoren mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 9 oder 10

 

nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe VIb

 

9. Desinfektoren mit Prfung als Leiter des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten, denen mindestens neun Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [17] )

 

10. Desinfektoren mit Prfung als ausdrcklich bestellte stndige Vertreter von Leitern des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten, denen mindestens 18 Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] , [17] und [18] )

 

11. Desinfektoren mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 14, 15 oder 16

 

nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe VII

 

14. Desinfektoren mit Prfung als ausdrcklich bestellte stndige Vertreter von Leitern des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten, denen mindestens neun Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] , [17] und [18] )

 

15. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens vier Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

16. Desinfektoren mit Prfung, die in nicht unerheblichem Umfange Aufsichtsttigkeit bei Begasungen mit hochgiftigen Stoffen auf Schiffen, schwimmenden Gerten oder an Land in Gebuden, Silos, Containern und Waggons ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [12] )

 

17. Desinfektoren mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 14 oder 20

 

nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

14. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, wenn sie als Angestellte beschftigt sind, denen mindestens zwei Desinfektoren mit Prfung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hieruzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

15. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, denen in nicht unerheblichem Umfange auch die Ttigkeiten eines Gesundheitsaufsehers bertragen sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [12] )

 

16. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit mit einer Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, wenn sie als Angestellte beschftigt sind.

 

17. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit

 

nach einjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit,

 

wenn sie als Angestellte beschftigt sind.

 

Vergtungsgruppe IXb

 

Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

6. Desinfektoren mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, wenn sie als Angestellte beschftigt sind.

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