BAT Anlage 1a (VKA)
J. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
Gesundheitsaufseher

 

Vb: 12, 13 - Vc: 13, 14, 15 - VIb: 17, 18 - VII: 19 - VIII: 6, 18 - IX: 3

 


Vergtungsgruppe Vb

 

12. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit. denen mindestens fnf Gesundheitsaufseher oder Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [8] und [17] )

 

13. Gesundheitsaufseher mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 14

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

13. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Gesundheitsaufseher oder Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [8] und [17] )

 

14. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung, die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 17 erfllen.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

15. Gesundheitsaufseher mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 17

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

17. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben im gesamten Aufgabenbereich eines Gesundheitsaufsehers erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. die Begutachtung von Flchennutzungsplnen und die Begutachtung von groen Bauvorhaben mit noch nicht gesicherter Wasserversorgung und Abwsserbeseitigung. Zur Erfllung der schwierigen Aufgaben gehrt auch, da der Gesundheitsaufseher den Sachverhalt bewertet, daraus die notwendigen Folgerungen zieht und die hiermit zusammenhngenden Berichte, Gutachten und sonstigen Schreiben entwirft.)

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [8] und [12] )

 

18. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

19. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VIII

 

6. Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

18. Gesundheitsaufseher mit Prfung whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe IX

 

3. Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

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