BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Operateure, Strahlenschutztechniker und -laboranten
Vergtungsgruppe Vb

 


14. Operateure in Kernforschungseinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2o, die sich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 14 oder der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 13 dadurch herausheben, da an sie aufgrund schwieriger Arbeitsablufe besonders hohe Anforderungen gestellt werden.

 

15. Strahlenschutztechniker in Kernforschungsinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2o in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 15

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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