BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe IX

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

3. Angestellte, die bei selbstndiger Verfahrenswahl Lichtpausen verschiedenster Art herstellen.

 

4. Angestellte in einer Lichtpauserttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 1

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

5. Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit bei der Mikroverfilmung (z.B. bei unterschiedlicher Qualitt der Vorlagen).

 

6. Angestellte in einer Mikroverfilmumgsttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 2

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

Datenschutz