BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe IX
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
3. Angestellte, die bei selbstndiger Verfahrenswahl Lichtpausen verschiedenster Art herstellen.
4. Angestellte in einer Lichtpauserttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 1
nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
5. Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit bei der Mikroverfilmung (z.B. bei unterschiedlicher Qualitt der Vorlagen).
6. Angestellte in einer Mikroverfilmumgsttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 2
nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.