BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotografen
Vergtungsgruppe VII

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

26. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und Ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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