BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Dorfhelferinnen
Vergtungsgruppe VII

 


7. Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

8. Angestellte in einer Ttigkeit von Dorfhelferinnen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 4

 

nach zweijhrigerTtigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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