BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Baustellenaufseher
Vergtungsgruppe VII

 


22. Baustellenaufseher (Bauaufseher), die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 13 herausheben, da sie schwierigere Kontrollarbeiten verrichten.

 

Hierzu Protokollerklrung Nr. [33] )

 

23. Baustellenaufseher (Bauaufseher) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 13

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.

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