Protokollerklrung Nr. 1
Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte, die vor dem 1. Juli 1972 eine der technischen Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen gleichwertige behrdliche Prfung abgelegt haben, werden den vermessungstechnischen und landkartentechnischen Angestellten mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen gleichgestellt. Das gleiche gilt, wenn die behrdliche Prfung nach dem 30. Juni 1972 abgelegt wird, die Ausbildung jedoch vor dem 1. Juni 1972 begonnen hat.