Protokollerklrung Nr. 1

Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte, die vor dem 1. Juli 1972 eine der technischen Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen gleichwertige behrdliche Prfung abgelegt haben, werden den vermessungstechnischen und landkartentechnischen Angestellten mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen gleichgestellt. Das gleiche gilt, wenn die behrdliche Prfung nach dem 30. Juni 1972 abgelegt wird, die Ausbildung jedoch vor dem 1. Juni 1972 begonnen hat.

Datenschutz