Protokollerklrung Nr. 5a

Unter dieses Ttigkeitsmerkmal fallen auch Angestellte, die am 31. Mrz 1991 in einem Arbeitsverhltnis gestanden haben, das am 1. April 1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, und die vor dem 1. April 1991 die Abschluprfung einer sechssemestrigen hheren Fachschule oder die die Abschluprfung einer sechssemestrigen hheren Landfrauenschule abgelegt haben und ihrer Abschluprfung entsprechende Ttigkeiten ausben.

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