Protokollerklrung Nr. 7

Ttigkeiten im Sinne der Vergtungsgruppen II Fallgruppe 3 b, III Fallgruppen 3 und 3 b sowie IV a Fallgruppe 3 a (TV vom 15. Juni 1972) sind z.B.:

 

a) Entwickeln von besonderen Methoden fr die praktische Durchfhrung von Versuchen;

 

b) Erproben neuer arbeitstechnischer Verfahren in der Produktion und in der Aufbereitung der Erzeugnisse;

 

c) Selbstndige Beratung auf besonders schwierigen Gebieten, z.B. Beratung in Umschuldungsfragen, Beratung von Siedlungstrgern oder von Fertigbauherstellern ber den hauswirtschaftlichen Raumbedarf oder die Raumausstattung (Einflunahme auf die Entwicklung neuer Bautypen mit Variationsmglichkeiten), bergebietliche (Regierungsbezirk oder Kammerbereich) Spezialberatung;

 

d) Umfassende Planung und Beratung eines lndlichen Haushalts aufgrund einer Haushaltsanalyse (Stufenplan fr mindestens zehn Jahre, geld- und arbeitswirtschaftliche Voranschlge);

 

e) Beratung aufgrund eigener Auswertung von Arbeitstagebchern;

 

f) Beurteilen von Erfolgsrechnungen (Jahresabschlssen) und Analysieren von Ergebnissen der Betriebs- bzw. Haushaltsrechnungen an Hand von errechneten Kenndaten;

 

g) Erarbeiten von Arbeitsvoranschlgen;

 

h) Ausarbeiten von Vorschlgen fr umfassende Frderungsmanahmen zur Schwerpunktbildung im Einzelbetriebe aufgrund eines Betriebsumstellungs- oder Entwicklungsplanes;

 

i) selbstndiges Auswerten von Strukturdaten;

 

k) Ausarbeiten von Vorschlgen fr Strukturmanahmen, z.B. Beurteilung der topographischen Verhltnisse, Vorschlge fr Gehftstandorte;

 

l) Ermitteln der Werte von Pflanzenbestnden und des Wertes des lebenden und toten Inventars eines Gartenbau-, Landwirtschafts- oder Weinbaubetriebes;

 

m) Selbstndiges Planen und Leiten von Pflanzenschutzaktionen;

 

n) Besonders schwierige Ttigkeiten als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben;

 

o) Ausarbeiten von Programmen und Folgeplnen im Rahmen stdtebaulicher oder landschaftspflegerischer Planungen, z.B. als Grundlage fr Flchennutzungsplne und Bebauungsplne;

 

p) Leitung des Abschnitts fr Planungs- oder Neubau- oder Pflege- und Ordnungsmanahmen im Grnflchenwesen oder in der Landschaftspflege, wenn dem Abschnittsleiter mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1a) oder der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1a) (TV vom 24. Juni 1975) und mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1, 3 oder 5 (TV vom 15. Juni 1972) oder mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 (TV vom 24. Juni 1975) oder mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5, 6 oder 7 (TV vom 18. April 1980) durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind;

 

q) Aufstellen oder Prfen von Entwrfen besonders schwieriger Art (z.B. fr Bezirkssportanlagen, Ausstellungsparks) einschlielich Massen- und Kostenberechnungen und von Verdingungsunterlagen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrungen oder knstlerische Begabung voraussetzt;

 

r) Selbstndige Beratung im Pflanzenschutzdienst von Spezialbetrieben, die eine betriebsbezogene Arbeitsplanung zur Durchfhrung des integrierten Pflanzenschutzes erfordert.

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