Protokollerklrung Nr. 12
Entsprechende Ttigkeiten sind z.B.:
Ausfhrung oder Auswertung von trigonometrischen oder topographischen Messungen nach Lage und Hhe nicht nur einfacher Art, von Katastermessungen oder von bautechnischen Messungen nicht nur einfacher Art; photogrammetrische Auswertungen und Entzerrungen; kartographische Entwurfs- und Fortfhrungsarbeiten.