Protokollerklrung Nr. 12

Entsprechende Ttigkeiten sind z.B.:

 

Ausfhrung oder Auswertung von trigonometrischen oder topographischen Messungen nach Lage und Hhe nicht nur einfacher Art, von Katastermessungen oder von bautechnischen Messungen nicht nur einfacher Art; photogrammetrische Auswertungen und Entzerrungen; kartographische Entwurfs- und Fortfhrungsarbeiten.

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