Protokollerklrung Nr. 14
Ttigkeiten im Sinne der Vergtungsgruppen IVa Fallgruppe 3 c. IVb Fallgruppe 3 und Vb Fallgruppe 3 (TV vom 15. Juni 1972) sind z.B.:
a) Selbstndiges Planen von Versuchen nach vorgegebener Aufgabenstellung und Auswerten der Versuche nach variationsstatistischen Methoden;
b) berwachen von mehreren gartenbau-, landwirtschafts- oder weinbautechnischen Angestellten in Ttigkeiten der Vergtungsgruppen VIII bis Vc bei der Durchfhrung von Versuchen;
c) Anlagen und Auswertung von Wertprfungen;
d) Selbstndige produktionstechnische Beratung auf dem Fachgebiet des Angestellten, z.B. Ausarbeiten von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, schwierigen Einzelplnen und Geldvoranschlgen; Beratung ber einzelne Folgemanahmen nach Flurbereinigungen und landeskulturellen Manahmen oder nach Betriebsumstellungen;
e) Tierzuchttechnische Beratung, z.B. Auswahl weiblicher Zuchttiere im Einzelbetrieb;
f) Gruppenberatung durch schwierigere Fachvortrge auf dem Fachgebiet des Angestellten;
g) Beratung in der lndlichen Hauswirtschaft, insbesondere in der Haushaltfhrung, z.B. Ausarbeiten schwieriger Einzelplne fr Organisationsplne, von Plnen fr Haushaltseinrichtungen einschlielich technischer Anlagen, Beratung ber Vorratshaltung durch Gefrieren und Khlen;
h) Selbstndige Beratung in Gesundheits- und Ernhrungsfragen;
i) Aufstellen und Prfen von Entwrfen nicht nur einfacher Art einschlielich Massen- und Kostenberechnung oder von Verdingungsunterlagen, Bearbeiten der damit zusammenhngenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen;
k) rtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung von nicht nur einfachen Gartenbau, Landschaftsbau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder Weinbaumanahmen und deren Abrechnung;
l) Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigungen oder von sonstigen Manahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,z.B. Erheben und Berechnen von Daten, Beurteilen des Istzustandes;
m) Selbstndiges Bearbeiten von Kreditfllen, die innerhalb der Beleihungsgrenze liegen, bei landwirtschaftlichen Frderungsmanahmen;
n) Feststellen von betriebswirtschaftlichen Daten fr die Kalkulation von Produktionsverfahren;
o) Mitwirken bei Strukturanalysen;
p) Ermitteln von Pachtpreisen fr gartenbaulich, landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Grundstcke;
q) Schtzen des Wertes von Pflanzenbestnden;
r) Selbstndiges Vorbereiten von Entscheidungen fr die Saatenanerkennung oder fr die Krung von Tieren oder fr die Ankrung von Obstmuttergehlzen;
s) Selbstndige Beratung ber die Bekmpfung von Schdlingen, Krankheiten und Schadpflanzen im Pflanzenschutzdienst einschlielich der selbstndigen Beratung ber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -gerten;
t) Herausgabe von Warndienstmeldungen im Pflanzenschutzdienst fr den Beratungsbezirk aufgrund eigener Feststellungen, soweit das Ermitteln der bioliogischen Daten keine schwierigeren Methoden erfordert;
u) Ttigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben.