Protokollerklrung Nr. 14

Ttigkeiten im Sinne der Vergtungsgruppen IVa Fallgruppe 3 c. IVb Fallgruppe 3 und Vb Fallgruppe 3 (TV vom 15. Juni 1972) sind z.B.:

 

a) Selbstndiges Planen von Versuchen nach vorgegebener Aufgabenstellung und Auswerten der Versuche nach variationsstatistischen Methoden;

 

b) berwachen von mehreren gartenbau-, landwirtschafts- oder weinbautechnischen Angestellten in Ttigkeiten der Vergtungsgruppen VIII bis Vc bei der Durchfhrung von Versuchen;

 

c) Anlagen und Auswertung von Wertprfungen;

 

d) Selbstndige produktionstechnische Beratung auf dem Fachgebiet des Angestellten, z.B. Ausarbeiten von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, schwierigen Einzelplnen und Geldvoranschlgen; Beratung ber einzelne Folgemanahmen nach Flurbereinigungen und landeskulturellen Manahmen oder nach Betriebsumstellungen;

 

e) Tierzuchttechnische Beratung, z.B. Auswahl weiblicher Zuchttiere im Einzelbetrieb;

 

f) Gruppenberatung durch schwierigere Fachvortrge auf dem Fachgebiet des Angestellten;

 

g) Beratung in der lndlichen Hauswirtschaft, insbesondere in der Haushaltfhrung, z.B. Ausarbeiten schwieriger Einzelplne fr Organisationsplne, von Plnen fr Haushaltseinrichtungen einschlielich technischer Anlagen, Beratung ber Vorratshaltung durch Gefrieren und Khlen;

 

h) Selbstndige Beratung in Gesundheits- und Ernhrungsfragen;

 

i) Aufstellen und Prfen von Entwrfen nicht nur einfacher Art einschlielich Massen- und Kostenberechnung oder von Verdingungsunterlagen, Bearbeiten der damit zusammenhngenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen;

 

k) rtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung von nicht nur einfachen Gartenbau, Landschaftsbau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder Weinbaumanahmen und deren Abrechnung;

 

l) Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigungen oder von sonstigen Manahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,z.B. Erheben und Berechnen von Daten, Beurteilen des Istzustandes;

 

m) Selbstndiges Bearbeiten von Kreditfllen, die innerhalb der Beleihungsgrenze liegen, bei landwirtschaftlichen Frderungsmanahmen;

 

n) Feststellen von betriebswirtschaftlichen Daten fr die Kalkulation von Produktionsverfahren;

 

o) Mitwirken bei Strukturanalysen;

 

p) Ermitteln von Pachtpreisen fr gartenbaulich, landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Grundstcke;

 

q) Schtzen des Wertes von Pflanzenbestnden;

 

r) Selbstndiges Vorbereiten von Entscheidungen fr die Saatenanerkennung oder fr die Krung von Tieren oder fr die Ankrung von Obstmuttergehlzen;

 

s) Selbstndige Beratung ber die Bekmpfung von Schdlingen, Krankheiten und Schadpflanzen im Pflanzenschutzdienst einschlielich der selbstndigen Beratung ber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -gerten;

 

t) Herausgabe von Warndienstmeldungen im Pflanzenschutzdienst fr den Beratungsbezirk aufgrund eigener Feststellungen, soweit das Ermitteln der bioliogischen Daten keine schwierigeren Methoden erfordert;

 

u) Ttigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben.

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