Protokollerklrung Nr. 18

Den Vermessungstechnikern mit Abschluprfung werden die nach der hessischen Ausbildungs- und Prfungsordnung fr kulturbautechnische Angestelle der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 21. Januar 1958 (Staats-Anzeiger fr das Land Hessen S. 134) ausgebildeten Kulturbautechniker mit verwaltungseigener Lehrabschluprfung gleichgestellt.

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