Protokollerklrung Nr. 26
Die Ttigkeit eines reproduktionstechnischen Angestellten ist die Ttigkeit eines
Fotografen, Reproduktionsfotografen, Reprografen, Schriftlithografen, Farbenlithografen
mit Abschluprfung
sowie die Ttigkeit als Kopierer eines
Flachdruckers, Offsetvervielfltigers, Siebdruckers
mit Abschluprfung.