Protokollerklrung Nr. 26

Die Ttigkeit eines reproduktionstechnischen Angestellten ist die Ttigkeit eines

 

Fotografen, Reproduktionsfotografen, Reprografen, Schriftlithografen, Farbenlithografen

 

mit Abschluprfung

 

sowie die Ttigkeit als Kopierer eines

 

Flachdruckers, Offsetvervielfltigers, Siebdruckers

 

mit Abschluprfung.

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