Funote zu Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1

Diese Angestellten erhalten nach fnfjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 der Vergtungsgruppe VI b. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41), des bergangsgeldes ( 63) und der berstundenpauschvergtung (Nr. 5 SR 2 s) als Bestandteil der Grundvergtung.

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