Protokollerklrung Nr. 5
Grtnermeister und Meister im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind Arbeitnehmer. die eine angestelltenrentenversicherungspflichtige Ttigkeit in folgenden Fachgebieten ausben:
Blumen- und Zierpflanzenanbau, Obstbau, grtnerischer Gemsebau, Baumschulen, grtnerischer Samenbau, Landschaftsgrtnerei, Friedhofsgrtnerei.