Protokollerklrung Nr. 1

Arbeitnehmer, denen die Ttigkeit von Kassenschaffnern, die keine weiteren Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben, bertragen ist, und Angestellte als Fahrtausweis-, Wertmarken- oder Zeitkartenverkufer fallen unter 3 Buchst. o BAT, wenn sie fr die von ihnen bisherausgebte, der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegende Ttigkeit nicht mehr voll leistungsfhig sind.

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