Protokollerklrung Nr. 5

Soweit die Eingruppierung von der Zahl und der Eingruppierung der unterstellten Angestellten abhngt,

 

a) werden Angestelte, die in einer im Wege des Bewhrungsaufstiegs erreichten Vergtungsgruppe eingruppiert sind, als Angestellte der Vergtungsgruppe gezhlt, aus der sie aufgestiegen sind,

 

b) ist es fr die Eingruppierung unschdlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen n

 

c) rechnen hierzu auch Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen,

 

d) zhlen Teilzeitbeschftigte entsprechend dem Verhltnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmigen Arbeitszeit eines Vollbeschftigten.

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