Protokollerklrung Nr. 7

Fahrmeister sind Angestellte, welche

 

a) die Fahrer auf den Fahrzeugen berwachen, unterweisen und beurteilen,

 

b) gegebenenfalls die Schaffner bezglich der Beachtung der Bestimmungen fr den technischen Fahrdienst beaufsichtigen und unterweisen und

 

c) die Betriebsmittel und Betriebsanlagen auf Betriebssicherheit berwachen.

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