Protokollerklrung Nr. 8

Hausinspektoren sind Hausmeister, denen auch die Kontrolle der ordnungsgemen Abwicklung des Publikumsdienstes, die Durchfhrung der Hausordnung und die Abrechnung von Garderobegebhren, Programmheften usw. obliegen. Soweit die Eingruppierung der Hausinspektoren von der Zahl der stndig unterstellten Arbeitnehmer abhngig ist, werden nur die Arbeitnehmer gerechnet, die in einem unmittelbaren Arbeitsverhltnis zu dem Arbeitgeber stehen.

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