Protokollerklrung Nr. 1

(1) Unter diesen Abschnitt fallen Angestellte, die Zentraleinheiten von DV-Anlagen oder DV-Gerte bedienen, sowie Angestellte, die Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten ausben, wie sie blicherweise bei der Maschinenbedienung anfallen knnen (z.B. Leitung eines Maschinensaals, Leitung einer Schicht).

 

Angestellte, die bei Erledigung ihrer Fachaufgaben DV-Anlagen oder DV-Gerte benutzen (z.B. Angestellte in der Textverarbeitung, an Schalterterminals, an Abfragebildschirmen, in der Maschinenbuchhaltung von Amtskassen und Zahlstellen, in der Nachrichtenbermittlung), fallen nicht unter diesen Abschnitt.

 

(2) Unter Bedienung von DV-Anlagen oder DV-Gerten wird das Inbetriebsetzen, Steuern, berwachen, Rsten und Abschalten verstanden.

 

(3) DV-Gerte sind technische Einrichtungen wie Bandgerte, Platteneinheiten, Drucker oder Belegleser, die nicht alle Merkmale, aber mindestens ein Merkmal einer DV-Anlage erfllen.

 

(4) Bei technischen Einrichtungen, die sowohl in der Funktion eines DV-Gertes, sofern sie mit einem zentralen Rechner verbunden und von diesem gesteuert sind, als auch in der Funktion einer selbstndigen DV-Anlage betrieben werden knnen (z.B. RJE-Stationen - das sind rumlich abgesetzte Maschinen mit Ein- und Ausgabefunktion zur Stapelverarbeitung auf DV-Anlagen-, Datensammelsysteme), kommt es fr die Eingruppierung darauf an, in welcher Funktion diese technischen Einrichtungen berwiegend genutzt werden.

 

(5) Der Schwierigkeitsgrad der Bedienung von DV-Anlagen wird - bezogen auf die von dem Angestellten zu bedienende Steuerungseinrichtung (z.B. Steuerpult, Bedienfeld, Konsolbildschirm) - durch die Nutzungsform bestimmt, die entsprechende Hardware-Konfigurationen und Systemsoftware (Protokollerklrung Nr. 1 zu Abschnitt IV) voraussetzt.

 

Nutzungsformen in diesem Sinne sind:

 

a) Stapelverarbeitung (Stapelbetrieb, DIN 44 300 Nr. 160), d.h. eine Aufgabe mu vollstndig gestellt sein, bevor mit der Abwicklung begonnen werden kann.

 

Wenn die Programme oder Daten im Rechenzentrum eingegeben werden, handelt es sich um lokale Stapelverarbeitung; wenn die Programme oder Daten rumlich entfernt ber eine Benutzerstation (DIN 44 300 Nr. 114) eingegeben werden, handelt es sich um Stapelfernverarbeitung.

 

b) Dialogverarbeitung (Dialogbetrieb, DIN 44 300 Nr. 162), d.h. whrend der Verarbeitung findet eine aufgabenorientierte Kommunikation zwischen der DV-Anlage und den Benutzern in folgenden Formen statt; dabei lassen sich die Anforderungen nicht ber eine Produktionssteuerung koordinieren:

 

Teilnehmerbetrieb ist eine benutzergesteuerte Nutzungsform, bei der die Benutzer im Rahmen allgemeiner Betriebsordnungen Zeitpunkt, Art und Umfang ihrer Anforderungen an die DV-Anlage selbst bestimmen.

 

Teilhaberbetrieb ist eine ablaufgesteuerte Nutzungsform, bei der die Benutzer nur im Rahmen vorgegebener, auf eine bestimmte Dialoganwendung zugeschnittener Programme arbeiten (z.B. Auskunftssystem).

 

Die Nutzung einer DV-Anlage fr betriebliche Funktionen (z.B. Bedienung, Systemtechnik, Produktionssteuerung) gilt nicht als Dialogverarbeitung im Sinne dieses Abschnitts, auch wenn hierfr Benutzerstationen benutzt werden, die an die DV-Anlage angeschlossen sind.

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