Protokollerklrung Nr. 21

Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da dem Angestellten mindestens fnf Angestellte in der Produktionssteuerung im Sinne dieses Unterabschnitts, davon mindestens zwei Angestellte der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 2 oder der Vergtungsgruppe IVa, durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

Dabei

 

a) werden Angestellte, die in einer im Wege eines Bewhrungsaufstiegs erreichten Vergtungsgruppe eingruppiert sind, als Angestellte der Vergtungsgruppen gezhlt, aus der sie aufgestiegen sind,

 

b) ist es fr die Eingruppierung unschdlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind,

 

c) rechnen hierzu auch Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen,

 

d) zhlen Teilbeschftigte entsprechend dem Verhltnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmigen Arbeitszeit eines Vollbeschftigten.

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