Protokollerklrung Nr. 23
Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten vertiefte Fachkenntnisse in dem angewendeten Datenbankverwaltungssystem und Fachkenntnisse in der DV-Systemtechnik erworben sowie diese Kenntnisse bei ihrer Ttigkeit anzuwenden haben.