Protokollerklrung Nr. 2
Angestellte im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind Angestellte
mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang mindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermittelt hat, wie es den Rahmenrichtlinien fr die DV-Aus- und -Fortbildung in der ffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) fr Beschftigte in der Produktionssteuerung (Job-Vor- und -Nachbearbeiter) entspricht,
mit grndlichen Kenntnissen des Aufgabengebiets
sowie
mit einer praktischen Ausbildung von mindestens einem Monat in der Maschinenbedienung.