Protokollerklrung Nr. 3

Eine DV-Gruppe ist nur dann gegeben, wenn dem Leiter mindestens drei Angestellte in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung mindestens der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 des Abschnitts II oder III durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind. Sind dem Leiter auch Angestellte in der DV-Systerntechnik durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt, zhlen sie mit.

 

Bei der Zahl der Unterstellten zhlen Angestellte mit Ttigkeiten im Sinne der Stze 1 und 2 mit, die nicht unter diesen Tarifvertrag fallen, wenn sie dem Leiter durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind.

 

Soweit die Eingruppierung von der Zahl der stndig unterstellten Personen abhngt,

 

a) ist es fr die Eingruppierung unschdlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind,

 

b) rechnen hierzu auch Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen,

 

c) zhlen Teilbeschftigte entsprechend dem Verhltnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmigen Arbeitszeit eines Vollbeschftigten.

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