Protokollerklrung Nr. 5

Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten bergreifende Kenntnisse auf den unterschiedlichen Teilgebieten der DV-Systemtechnik erworben und diese Kenntnisse in der Leitungs- und Koordinierungsttigkeit zur Gewhrleistung des Gesamtzusammenhangs der systemtechnischen Fragestellungen anzuwenden haben.

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