Protokollerklrung Nr. 7

Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten bergreifende Kenntnisse auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertiefte Fachkenntnisse auf mindestens einem Teilgebiet der DV-Systemtechnik erworben und diese Kenntnisse unter Bercksichtigung des Gesamtzusammenhangs der systemtechnischen Fragestellungen anzuwenden haben.

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